Information zur MDR Umsetzung

Am 26. Mai 2021 ist die europäische Medizinprodukteverordnung 2017/745 (MDR) in Kraft getreten, für Bestandsprodukte der Klasse IIa sowie für Medizinprodukte der Klasse I, die zukünftig höher klassifiziert werden, gilt jedoch gemäß Artikel 120 MDR eine Übergangsfrist. Diese Bestandsprodukte dürfen von der Firma Dreve Dentamid GmbH bis zum 26. Mai 2024 unter Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG (MDD) in Verkehr gebracht werden. Die Anforderungen der MDR an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Marktüberwachung, Vigilanz sowie Registrierung der Wirtschaftsakteure werden von der Dreve Dentamid GmbH natürlich vollumfänglich – auch für die Bestandsprodukte – erfüllt.
 
Folgende Klasse I Produkte werden zukünftig unter MDR als Medizinprodukte der Klasse IIa eingestuft und fallen ebenfalls unter die Übergangsfrist:

 
Wir stehen bereits in engem Kontakt mit unserer Benannten Stelle bezüglich unserer MDR Zertifizierung, um Ihnen auch weiterhin neue innovative Produkte anbieten zu können.
 
Unna, Juni 2021

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